Offene Sprechstunde

Die offene Sprechstunde dient der fokussierten Abklärung akut aufgetretener Beschwerden (bis zu 2 Wochen), einschließlich der Veranlassung evt. erforderlicher Zusatzuntersuchungen oder stationärer Behandlungen.

Über die akute Behandlungsphase hinaus ist eine Weiterbegleitung durch unsere Praxis in der Regel nicht möglich. Eine adäquate medizinische Begleitung braucht Zeit, gerade in unserem Fachgebiet – und unsere Arbeitszeit ist durch die Versorgung unseres Patientenstamms sowie der medizinischen Notfälle schon mehr als ausgefüllt.

Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen über Voruntersuchungen, stationäre Aufenthalte, Blutwerte usw. mit, einschließlich Kernspin- oder CT-Befunde.

Damit wir zu einer korrekten Diagnose und Therapie kommen können, ist es unbedingt erforderlich, uns mit Ihnen ausreichend sprachlich verständigen zu können. Wir können uns sonst kein genaues Bild von den Beschwerden und Vorerkrankungen machen und können keine präzisen Befunde erheben. Wir sprechen in unserer Praxis Deutsch und Englisch. Sollten Sie sich in diesen Sprachen nicht verständigen können, bringen Sie bitte einen erwachsenen Dolmetscher mit. Aus unserer Erfahrung sind Kinder mit der Übersetzung der Beschwerden ihrer Angehörigen in mehrfacher Hinsicht überfordert. Sollte eine sprachliche Verständigung bei Ihrer Vorstellung nicht möglich sein, können wir Sie nicht behandeln – wir würden sonst Fehldiagnosen und -therapien riskieren.

 

Wir können maximal 20 Patienten in der freien Sprechstunde versorgen – bzgl. der Reihenfolge gelten zunächst Notfallkriterien, dann die Reihenfolge der Anmeldung. Ab der 21. Anmeldung müssen wir Sie bitten, zur nächsten freien Sprechstunde wieder zu kommen, oder sich in einer anderen Praxis vorzustellen.

Zusätzlicher Hinweis

Die offene Sprechstunde dient nicht einem Facharztwechsel oder der Einholung einer Zweitmeinung.

Hintergrund dieser Regelung

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir betreuen seit Jahren einen immer größeren Patientenstamm – und tun dies aus Überzeugung und mit unserer ganzen Kraft. Zusätzlich halten wir uns und unser Team durch kontinuierliche Fortbildung auf dem aktuellen medizinischen Stand – um Ihnen die bestmögliche Unterstützung geben zu können. Längere Wartezeiten auf einen Termin bei nicht akuten Beschwerden sind für Sie sicher nicht angenehm, vielleicht sogar ärgerlich. Wir selbst würden auch gerne jedem Patienten sofort gerecht werden. Wir stehen allerdings vor einem Dilemma: eine solide Begleitung braucht Zeit für Gespräche, Untersuchungen, Therapien – und unsere Ressourcen sind begrenzt. Das fließbandartige Durchschleusen von Patienten verkürzt vielleicht die Wartezeiten – verschiebt jedoch häufig Probleme und ist erfahrungsgemäß fehleranfällig. Außerdem sind diese Kurzkontakte für beide Seiten unbefriedigend: Sie haben das Gefühl, mit Ihrem Anliegen nicht gesehen bzw. gehört zu werden; wir empfinden die Arbeit als zunehmend versachlicht und erschöpfend (Aufmerksamkeit, Mitgefühl, Konzentration und Übersicht kann man nicht am laufenden Band pausenlos produzieren). Das möchten wir auf jeden Fall vermeiden, für Sie und für uns.

Durch den Gesetzgeber wurde nun das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt.

 

Dieses Gesetz beinhaltet:

1. Die Einrichtung von Termin-Servicestellen bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Diese vermittelt nach Vorlage einer Notfallüberweisung durch Ihren Hausarzt innerhalb von vier Wochen einen Termin beim entsprechenden Facharzt.

2. Die offene Sprechstunde:
Zur freien Sprechstunde können Patienten ohne Termin kommen
Wichtige Informationen für Ihre Vorstellung in unserer freien Sprechstunde finden Sie auf dieser Seite

Nun werden unsere Ressourcen durch die Einführung dieses Gesetzes natürlich nicht einfach größer. Wir sind daher gezwungen, an verschiedenen Stellen unseren bisherigen Service für Sie einzuschränken – wir bedauern dies sehr.

Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis für unsere neue Regelung